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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 4 KR 77/18   

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https://dejure.org/2019,86324
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 4 KR 77/18 (https://dejure.org/2019,86324)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2019 - L 4 KR 77/18 (https://dejure.org/2019,86324)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2019 - L 4 KR 77/18 (https://dejure.org/2019,86324)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 4 KR 77/18
    Gemäß dieser Rechtsprechung seien die bisher schon anerkannten Ausnahmen von der Notwendigkeit der fristgerechten Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um den Fall, der auf eine Fehlentscheidung des Vertragsarztes beruhenden, aus nicht medizinischen Gründen irrtümlich nicht zeitgerecht erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erweitern (Urteil vom 11. Mai 2017, Az.: B 3 KR 22/15 R).

    Erforderlich ist ein Akt mit Außenwirkung, der über eine lediglich irgendwie geäußerte innere Überzeugungsbildung eines Arztes hinausgeht und in Form eines entsprechenden Schriftstücks ("Bescheinigung") nach außen hin - vor allem gegenüber der als leistungspflichtig in Anspruch genommenen Krankenkasse - beweissicher zu dokumentieren ist (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2017, B 3 KR 22/15 R, zitiert nach juris).

    Unterbleibt die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit dann gleichwohl aus Gründen, die dem Verantwortungsbereich des Arztes zuzuordnen sind, darf sich das nicht zum Nachteil des Versicherten auswirken, wenn er seinerseits alles in seiner Macht Stehende getan hat, um seine Ansprüche zu wahren (vgl. dazu BSG, Urteil vom 11. Mai 2017, aaO).

  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 4 KR 77/18
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit der Entscheidung vom 4. März 2014 (Az.: B 1 KR 17/13 R) bestätigt, dass Versicherte sich rechtzeitig um eine Folgebescheinigung bemühen müssten.
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